Am 4. November 1992 trat das strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz als erstes Gesetz zur Rehabilitierung und Entschädigung von SED-Unrecht in Kraft. Damit entstand die Möglichkeit, alle in der DDR aus politischen Gründen ergangenen Urteile aufzuheben und die Betroffenen zu rehabilitieren. 1994 ermöglichte es das zweite Rehabilitierungsgesetz, verwaltungsrechtliches und berufliches Unrecht zu rehabilitieren. Beide Gesetze bilden die Grundlage für die Entschädigung von erlittenem Unrecht und helfen, die Situation der Opfer der SED-Diktatur zu verbessern. Die Veranstaltung zieht Bilanz und stellt die Frage, inwieweit die Rehabilitierungsgesetze die Erwartungen erfüllen können.
Termin: 01. November 2012, 18 Uhr
Ort: Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Veranstaltungssaal, Kronenstraße 5, 10117 Berlin
Kontakt:
Bundesstiftung Aufarbeitung
Kronenstraße 5
10117 Berlin
Tel.: 030-31 98 95-0
Fax.: 030-31 98 95-210
Veranstaltungsflyer (zum Download)
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