Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Zeitzeugenbüro der Bundesstiftung Aufarbeitung strebt an, seinen Internetauftritt gemäß den gesetzlichen Regelungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei nutzbar zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit bezieht sich auf die im Internet verfügbare Version der Website www.zeitzeugenbuero.de, die unter Berücksichtigung aktueller Internetstandards entwickelt wurde.

Folgende Standards wurden nach Möglichkeit eingehalten:
-    die Bedingungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0),
-    die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.0 der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C),
-    valides CSS,
-    valider HTML-Code.
 

Bereiche, die derzeit noch nicht barrierefrei sind

Dokumente

Wir versuchen, alle neuen, eigenen Dokumente (PDF-, Word-, Excel-Dateien) in barrierefreier Form anzubieten. Das bedeutet, dass Screenreader sie problemlos vorlesen können. Ältere Dokumente können wir nicht nachträglich überarbeiten, sie sind meist nicht barrierefrei. Ebenso sind Dokumente anderer Anbieter, die wir verlinken, oft nicht barrierefrei. Diese Dokumente werden nicht nachträglich barrierefrei aufbereitet. Sollten Sie ein solches Dokument benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an buero[at]bundesstiftung-aufarbeitung.de. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung und stellen Ihnen das Dokument oder Informationen daraus barrierefrei zur Verfügung.

Audio- und Videodateien

Nach derzeitigem Stand sind nicht alle Video- und Audiodateien in unseren Mediatheken auf YouTube und Vimeo mit Untertiteln oder Transkriptionen versehen. YouTube bietet die Möglichkeit, automatisiert erstellte Untertitel zu aktivieren, die inhaltlich jedoch nicht immer korrekt sind. Wir sind bemüht, zukünftig für alle unsere Video- und Audiodateien Untertitel in korrigierter Form zur Verfügung zu stellen bzw. eine Transkription anzubieten.

Alt-Texte

Nicht alle Bilder sind mit entsprechenden Alt-Texten versehen, sodass diese nicht vorgelesen werden können und sich somit nicht allen Nutzern erschließen. Diese Barrieren werden zukünftig beseitigt.
 

Feedback/Kontakt

Sollten Sie auf unserer Website auf weitere Hindernisse beim barrierefreien Zugang stoßen, senden Sie uns bitte eine Nachricht, in der Sie die Barriere beschreiben und nach Möglichkeit auf der Website verorten. Sie erreichen uns über die E-Mail-Adresse: buero[at]bundesstiftung-aufarbeitung.de und per Telefon: +49 (0)30 31 98 95-0.
Hinweise zu unseren Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie sich über die oben genannte E-Mail-Adresse an uns gewandt haben und keine passende Lösung für Zugangsbarrieren gefunden wurde, können Sie die Schlichtungsstelle gemäß § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) einschalten. Die Schlichtungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitlösung bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes.
Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.


Genauere Informationen rund um das Schlichtungsverfahren hält die Website der Schlichtungsstelle (www.schlichtungsstelle-bgg.de) bereit. Die Informationen sind auch in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache verfügbar.
Die Schlichtungsstelle ist über folgende Anschrift und Kontaktdaten erreichbar:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
E-Mail-Adresse: info[at]schlichtungsstelle-bgg.de
Telefonnummer: +49 (0)30 18 52 72 805
Die Schlichtungsstelle bietet für die Kontaktaufnahme auch SQAT (Signing Question and Answer Tool) an.

Stand der Erklärung: 01.06.2022