Leichte Sprache

Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

Was ist Barrierefreiheit?

Jeder soll Internet-Seiten gut nutzen können.
Diese Internet-Seite heißt www.zeitzeugenbuero.de.
Sie soll für alle Menschen da sein,
egal, ob sie gehörlos oder blind sind.
Das Zeitzeugenbüro will die Internet-Seite barrierefrei machen.

Was steht im Gesetz?

Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien gelten für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch www.zeitzeugenbuero.de muss sich an diese Verordnung halten.
 

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wie barrierefrei die Internet-Seite ist.
Fachleute können das prüfen.
Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.

Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?

Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
Es muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
Hier ist die Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung:
 

  1. Nicht alle Dokumente sind barrierefrei.
    Blinde Menschen können Texte nicht hören.
  2. Nicht alle Videos haben Untertitel.
    Taube Menschen können den Text nicht lesen.
  3. Nicht alle Bilder werden in Texten beschrieben.
  4. Die Zeitzeugensuche ist nur zum Teil barrierefrei.
    Blinde Menschen können Zeitzeugen
    nicht über die Karte suchen.
    Dafür gibt es eine Suche mit Stichworten,
    Postleitzahlen und Themen.
    Es gibt auch eine alphabetische Suche.
    Dort findet man alle Zeitzeugen von A bis Z.

Gibt es für Sie noch Barrieren?

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie das melden.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Sie können eine E-Mail schreiben an:
buero[at]bundesstiftung-aufarbeitung.de

Oder Sie können anrufen: +49 (0)30 31 98 95-0

Sie können auch einen Brief schreiben an die Adresse:
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Zeitzeugenbüro
Kronenstraße 5
10117 Berlin

Unsere Datenschutz-Regeln
finden Sie hier.

Hilft Ihnen die Antwort nicht?

Dann können Sie sich beschweren
bei der Schlichtungs-Stelle des Bundes.
Das steht im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Kurz heißt das: BGG.
Die Stelle im Gesetz heißt § 16 BGG.

Die Adresse mit Telefon-Nummer und E-Mail ist:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

E-Mail: info[at]schlichtungsstelle-bgg.de
Telefon-Nummer: +49 (0)30 18 52 72 805
Internet-Seite: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Die Schlichtungsstelle prüft Ihre Beschwerde.

Die Schlichtungs-Stelle redet dann mit der öffentlichen Stelle,
um den Streit zu beenden.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird immer neu geprüft.
Stand: 02.06.2022